Neue Abdichtungsnormen
Die Abdichtungsnorm DIN 18195 wurde komplett überholt. Die dafür neu beschlossenen fünf anwendungsbereichsbezogenen Nachfolgenormen beschreiben seit dem 01.07.2017 die technischen Ausführungen. Für den Fliesenleger sind die Normen 18531-5,18534 und 18535 entscheidend, wobei die DIN 18534 vermutlich am meisten Anwendung findet. Sie setzt sich aus 6 Teilbereichen zusammen. Mit Erscheinen der neuen Abdichtungsnormen werden Stand Juli 2017 die Fliesenverbundabdichtstoffe, mit welchen der Fliesenleger heute üblicherweise schon arbeitet, zu offiziellen DIN Abdichtsystemen ernannt.
Neue Normenreihe DIN 18531 -18535:
• DIN 18531 Abdichtung für nicht genutzte und genutzte Dächer
• DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
• DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
• DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
• DIN 18535 Abdichtung für Becken und Behälter
Wassereinwirkungsklassen
W0-I
Gering
Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Spritzwasser
Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zulässig*
- Wandflächen in Bädern außerhalb von Duschbereichen, häusliche Küchen
- Bodenflächen im häuslichen Bereich ohne Ablauf z. B. in Küchen, Hauswirtschaftsräumen, Gäste-WCs
W1-I
mäßig
Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser oder nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser
Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zulässig*
- Wandflächen über Badewannen und in Duschen in Bädern
- Bodenflächen im häuslichen Bereich mit Ablauf
- Bodenflächen in Bädern ohne/mit Ablauf ohne hohe Wassereinwirkung aus dem Duschbereich
W2-I
hoch
Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser und/oder Brauchwasser, vor allem auf dem Boden zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert
Nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe erlaubt**
- Wandflächen von Duschen in Sportstätten/ Gewerbestätten
- Bodenflächen mit Abläufen und/oder Rinnen
- Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen
- Wand- und Bodenflächen von Sportstätten/ Gewerbestätten
W3-I
sehr hoch
Flächen mit sehr häufiger oder langanhaltender Einwirkung aus Spritz- und/ oder Brauchwasser und/oder Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren, durch anstauendes Wasser intensiviert
Nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe erlaubt**
- Flächen im Bereich von Umgängen von Schwimmbecken
- Flächen von Duschen und Duschanlagen in Sportstätten/Gewerbestätten
- Flächen in Gewerbestätten (gewerbliche Küchen, Wäschereien, Brauereien etc.)
* z. B. gipshaltige Trockenbaustoffe, Gipsputz oder Gipskalkputze, Gipswandbauplatten und -faserplatten, calciumsulfatgebundene Estriche
** Untergründe auf Zementbasis, z. B. Beton, Kalkzementputz CSII/III, Zementputz CSIV, Zementestrich, mineralische Bauplatten, Porenbetonbauplatten nach DIN 4166